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AGB

1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung, die zwischen dem Hotel hahn und demnach DHotels mit Dritten (Gast) abgeschlossen werden sowie für alle erbrachten weiteren Leistungen von Hotel Hahn. 

 

2. Reservierungen

Mit der Vornahme einer Reservierung bietet der Gast den Abschluss eines Gastaufnahmevertrages an. Bei entsprechender Verfügbarkeit des gebuchten Zimmers erhält der Gast von Hotel Hahn eine Reservierungsbestätigung. Durch diese Annahme der vom Gast vorgenommenen Reservierung kommt ein Gastaufnahmevertrag zwischen Hotel Hahn und dem Gast zustande.

Angebote von Hotel Hahn in Bezug auf verfügbare Zimmer sind freibleibend und unverbindlich. Hotel Hahn kann nach freiem Ermessen den Abschluss eines Gastaufnahmevertrages ablehnen.

Es besteht kein Anspruch auf Inanspruchnahme der Übernachtungsdienstleistung in einem bestimmten Zimmer. Hotel Hahn behält sich das Recht vor, branchenübliche Restriktionen wie Mindestaufenthalte, Buchungsgarantien oder Anzahlungen für bestimmte Daten zu definieren.

 

3. Stornofristen

Eine garantierte Reservierung liegt vor, wenn der Gast die Zahlung der Übernachtungsdienstleistung bestätig. Eine garantierte Reservierung kann nicht kostenfrei storniert werden. Das Hotel Hahn behält den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung abzüglich etwaig ersparter Aufwendungen. Das gleiche gilt bei Nichterscheinen des Gastes (No Show). Bei mehrtägigen garantierten Reservierungen werden bei Nichtanreise alle Folgenächte ab inklusive der zweiten Nacht storniert und dem Gast steht kein Anspruch auf die Folgenächte zu.

 

4. Übernachtungspreise und sonstige Preise

Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses jeweils von Hotel Hahn ausgewiesenen Preise. Die geltenden Preise sind Bruttogesamtpreise und beinhalten alle gesetzlichen Steuern, Gebühren und Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht durch den Gast selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe.

 

Für den Fall der Änderung von Steuer-, Gebühren-, und Abgabensätzen sowie der wirksamen Erhebung neuer, den Parteien bisher unbekannter Steuern, Gebühren und Abgaben behält sich Hotel Hahn vor, die Preise entsprechend anzupassen. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dies nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsschluss (Buchungsbestätigung) und Vertragsanpassung vier Monate überschreitet.

 

5. Zahlungsbedingungen

Der Preis der gesamten gebuchten Übernachtungsdienstleistung ist durch den Gast immer, spätestens bei Anreise im Hotel, im Voraus zu bezahlen. Eine Aufrechnung des Gastes ist ausgeschlossen, es sei denn, die Aufrechnung betrifft eine unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderung. Gültige Zahlungsmittel sind Bargeld in Euro, EC Karte, Master Card, Visa Card. 

 

6. Nutzungsmöglichkeiten reservierter Zimmer

Reservierte Zimmer stehen dem Gast ab 15.00 Uhr des Anreisetages und bis 11.00 Uhr am Abreisetag zur Verfügung. Auf Anfrage und je nach Verfügbarkeit kann eine spätere Abreise (Late Check-out) mit dem Hotel im Voraus vereinbart werden. Stimmt das Hotel einem Late-Check-out zu, ist das Hotel berechtigt, für die zusätzliche Nutzung des Zimmers 10,00 EUR pro angefangener Stunde in Rechnung zu stellen. Für Abreisen, die nach 15.00 Uhr erfolgen, wird der volle Tagespreis des Zimmers erhoben. Ein vertraglicher An­spruch auf einen Late-Check-out besteht nicht.

 

7. Weiterverkauf

Der Weiterverkauf/-vermietung und/oder die Weitervermittlung von gebuchten Zimmern ist lediglich mit vorheriger schriftlicher Zustimmung durch Hotel Hahn zulässig. Auch die Abtretung oder der Verkauf des Anspruchs gegen Hotel Hahn ist nicht zulässig. Hotel Hahn ist in diesen Fällen berechtigt, die Buchung zu stornieren, insbesondere wenn der Gast bei der Abtretung/dem Verkauf gegenüber dem Dritten unwahre Angaben über die Art der Buchung oder die Bezahlung gemacht hat. Eine Nutzung des Hotelzimmers zu einem anderen als dem Beherbergungszweck ist ausdrücklich untersagt.

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8. Beendigung des Gastaufnahmevertrages

Hotel Hahn ist berechtigt, den Gastaufnahmevertrag aus wichtigem Grund zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn (i) höhere Gewalt oder andere von Motel One nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen, (ii) Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Gastes, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein, (iii) Hotel Hahn begründeten Anlass zu Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen von Hotel Hahn und dessen Hotel in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich von Hotel Hahn zuzurechnen ist; (iv) der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist; oder (v) im Falle eines Weiterverkaufs/-vermietung und/oder Weitervermittlung (entgegen Ziffer 7).

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9. Nichtrauchen im Hotel

Das Hotel Hahn ist ein Nichtraucherhotel. Es ist daher untersagt, so­wohl in den öffentlichen Bereichen, als auch in den Gästezimmern zu rauchen. Für den Fall einer Zuwiderhandlung hat Hotel Hahn das Recht, vom Gast als Schadensersatz für die gesondert aufzuwendenden Reinigungskosten einschließlich eventueller Umsatzeinbußen aus einer hieraus nicht möglichen Vermietung des Zimmers einen Betrag in Höhe von EUR 50,00 zu verlangen. Dieser Schadensersatzbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn Hotel Hahn einen höheren oder der Gast einen geringeren Schaden nachweist.

 

10. Haustiere

Das Mitbringen eines Haustieres bedarf der Zustimmung von Hotel Hahn. Der Gast ist dazu verpflichtet, den Wunsch, ein Haustier mitzubringen, vorab bekannt zu geben. Wenn Hotel Hahn dem Mitbringen des Haustieres zustimmt, so geschieht dies unter der Voraussetzung, dass das Haustier unter der ständigen Aufsicht des Gastes steht sowie frei von Krankheiten ist und auch sonst keine Gefahr für die Hotelgäste und das Hotelpersonal darstellt. Das Mitführen des Tieres beim Frühstück ist nicht gestattet. Für das Haustier fällt eine Gebühr von EUR 15,00 pro Nacht an. Ausnahme sind jedoch Blinden-, Gehörlosen- sowie andere vergleichbare Servicehunde. Diese dürfen kostenlos und zu jeder Zeit mitgeführt werden

 

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